Soziales Engagement

Unseren Erfolg teilen wir gerne – als erfolgreiches Unternehmen sehen wir uns dazu „verpflichtet“ sozialer Verantwortung nachzukommen und zwar nicht nur, indem wir Arbeitsplätze schaffen. Dieser Verantwortung stellen wir uns gerne und so unterstützen wir schon seit Anbeginn der VCC mehrere soziale Projekte und Organisationen. Als Unternehmen mit regionalen Wurzeln liegt ein Teil unseres Engagements in lokalen Projekten. Dabei liegt uns vor allem das Wohlergehen von Kindern und Tieren am Herzen, also denjenigen die keine Stimme haben, um Ihren Standpunkt selbst zu vertreten.

Unterstützte Projekte und Organisationen:

  • Kinderhilfe Eckental
  • Hoffmann Group Foundation
  • Verein für Kinder Sicherheit im Straßenverkehr e.V.
  • Staatliches Schulamt im Landkreis LL Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung
  • FC Greifenberg
Adresse: Schongauer Str. 3,
86899 Landsberg am Lech
Telefon: +49-8191-94030-0
Mail: info@vcc-ll.de
Werktags: 8:30 - 17:30
Service: +49-8191-94030-55
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


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I. ALLGEMEINES
  1. Produkt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jedes von der VCC GmbH entwickelte oder hergestellte Gerät, Software,  Programm oder Teil eines Programmes. Kunde  ist,  oower ein Produkt bestellt, kauft, mietet, least, leiht oder sonst geliefert erhält. Benutzer ist, wer ein Produkt der VCC GmbH  gleich aufgrund welchen Rechtsgeschäftes erhalten hat, um es als ooEndverbraucher zu benutzen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil jedes Vertrages mit der VCC GmbH über Entwicklung, Herstellung, Verkauf, Leasing, Miete und Service eines Produktes ooder VCC GmbH.
  3. Abweichungen von diesen AGB bedürfen für jeden einzelnen Vertrag der Schriftform.
  4. Verwendet der Kunde allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Bestimmungen dieser AGB widersprechen, bestimmen sich die vertraglichen Rechte und Pflichten allein nach den oojeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VCC GmbH.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge, auf die die AGB Anwendung finden, zur ooFolge.
  6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Landsberg am Lech.

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II. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE
  1. Angebote können jederzeit widerrufen oder durch neue ersetzt werden. Ohne Widerruf verlieren sie ihre Bindung nach 2 Monaten.
  2. Die Annahme eines Auftrages ist erst wirksam, wenn der Inhaber die Annahme schriftlich bestätigt.
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III. LIEFERUNG
  1. Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt den Kunden nach Nachfristsetzung zum Rücktritt, nicht jedoch zur Anmeldung von Ersatzansprüchen. Teillieferung ist zulässig.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Kunde die Fracht- und Versandkosten.
  3. Der Kunde trägt die Gefahr ab Verlassen der Lieferung aus dem Gelände der VCC GmbH, auch bei Lieferung franko. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung durch Personal der VCC GmbH ooerfolgt.
  4. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verschoben, hat er beginnend mit dem auf die Bekanntgabe der Versandbereitschaft folgenden Monat die Lagerkosten zu tragen. Wird das ooProdukt auf dem Gelände der VCC GmbH gelagert, werden als Lagerkosten pro angefangenen Monat, 0,5 % des Rechnungsbetrages berechnet.
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IV. ZAHLUNG
  1. Preise verstehen sich ab Werk. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird gesondert berechnet.
  2. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung fällig. Skonti müssen in jedem Vertrag eigens vereinbart werden. Die Rechnung gilt drei Tage nach Absendung als zugegangen.
  3. Zahlungen gelten erst an dem Tag geleistet, an dem die VCC GmbH  über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
  4. Die VCC GmbH ist berechtigt, auch ohne gesonderte Mahnung Verzugszinsen ab dem 30. Tag nach Zugang  der Rechnung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der ooGeltendmachung weiterer Schäden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes für Kontokorrentkredite der Sparkasse Landsberg (oder: 2% über dem Wechseldiskontsatz der Bayerischen  ooLandeszentralbank) zu entrichten.
  5. Eingehende Zahlungen werden nach 367 BGB verrechnet.

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V. EIGENTUMSVORBEHALT
  1. Sämtliche gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum der VCC GmbH. Unterhält der Kunde mit der VCC GmbH eine Kontokorrentverbindung, so bleibt oodas Produkt bis zum Saldoausgleich alleiniges Eigentum der VCC GmbH.
  2. Weitergabe der Produkte an Dritte, egal aufgrund welchen Rechtsgeschäftes, ist nur mit Zustimmung der VCC GmbH statthaft.
  3. Bei Weiterveräußerung von Produkten der VCC GmbH an Dritte, tritt der Kunde seine aus diesem Geschäft entstehende Forderung gegen den Dritten sicherungshalber an die VCC GmbH ooab. Überläßt der Kunde das Produkt einem Dritten im Wege der Miete oder des Leasings, tritt der Kunde den Mietzins bzw. die Leasingsraten sicherungshalber an die VCC GmbH ab. Der ooKunde hat die Weitergabe des Produktes unter Angabe des Dritten der VCC GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  4. Würde die Höhe der Forderung des Kunden gegen den Dritten nicht die Höhe der Kaufpreisforderung der VCC GmbH gegen den Kunden erreichen, oder stellt der Kunde seine Forderung oogegen den Dritten in ein Kontokorrent mit diesem ein, gilt die Zustimmung  der VCC GmbH zur Weiterveräußerung an den Dritten als nicht erteilt.
  5. Die VCC GmbH ist zur Offenlegung der Abtretung beim Dritten berechtigt, wenn sie den Kunden nach Fälligkeit der Kaufpreisforderung unter Fristsetzung erfolglos gemahnt hat. Gleichzeitig ooist die VCC GmbH berechtigt, die Rückgabe ihres Eigentums zu fordern, die Kosten hierfür trägt der Kunde.
  6. Bei Weitergabe eines Produktes an Dritte ohne Zustimmung der VCC GmbH verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Forderung des Kunden gegen den ooDritten, mindestens in Höhe der Kaufpreisforderung der VCC GmbH.
  7. Die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund unautorisierter Weitergabe von Produkten bleibt vorbehalten, die Vertragsstrafe wird jedoch  auf die etwaige Schadensersatzforderung ooangerechnet.

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VI. GEWÄHRLEISTUNG
  1. Die VCC GmbH übernimmt die Gewährleistung ausschließlich für nachweisliche Material- und Fabrikationsfehler. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Mangelfolgeschäden sowie oofür Haftung aus positiver Vertragsverletzung und culpa in contrehendo (Verschulden bei Vertragsabschluß).
  2. Der Kunde hat Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels der VCC GmbH schriftlich und oospezifiziert anzuzeigen. Die Gewährleistung für verdeckte Mängel erlischt 6 Monate nach Übergabe des Produktes an den Endverbraucher, spätestens 12 Monate nach Auslieferung an den ooKunden.
  3. Nimmt ein anderer als die VCC GmbH unsachgemäße Reparaturen vor oder nimmt ein anderer Veränderungen des Produktes oder Erweiterungen vor, ohne hierzu von der VCC GmbH ooautorisiert zu sein, erlischt jede Garantie oder Gewährleistungspflicht.
  4. Garantie wird dem einzelnen Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gesondert eingeräumt.

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VII. SERVICE
  1. Wird vor Ausführung von Servicearbeiten ein Kostenvoranschlag gewünscht, hat der Kunde dies ausdrücklich anzugeben. Er trägt die Kosten für den Voranschlag.
  2. Produkte der VCC dürfen nur von der VCC GmbH selbst oder vom betriebseigenen Wartungsdienst des Benutzers gewartet, inspiziert und repariert werden. Serviceleistungen anderer, dürfen oonur mit ausdrücklicher Zustimmung der VCC GmbH erfolgen.
  3. Die VCC GmbH kann den Service ablehnen, wenn der Benutzer seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der VCC GmbH nicht nachkommt. Die VCC GmbH kann den Service auch aus ooanderen Gründen ablehnen, in diesem Falle gilt Nr. 2 für die jeweilige Servicemaßnahme nicht.
  4. Auf Verlangen der VCC GmbH erfolgt der Service im Betrieb der VCC GmbH, es sei denn, der Transport zum Betrieb der VCC GmbH ist mit unzumutbaren technischen Schwierigkeiten ooverbunden, oder verursacht unverhältnismäßige Kosten. Erfolgt der Service beim Benutzer, hat der Benutzer neben den Servicekosten auch die Auslöse für das Servicepersonal zu tragen.
  5. Kosten für Versand und Verpackung trägt der Benutzer.
  6. Der VCC GmbH steht ein Pfandrecht gem. 647 BGB  auch dann zu, wenn das Produkt lediglich zu Inspektionszwecken der VCC GmbH übergeben wurde.

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VIII. DOWNLOAD DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der VCC GmbH – PDF zum Download – Hier.